Vereinssatzung

vom SV Engelade-Bilderlahe

Gemeinsam sichern wir die Zukunft.

§1 Allgemein
Vereinssitz ist Seesen; Vereinsfarben sind schwarz und weiß. 

§2 Vereinsregister
Der Verein ist unter Nr.: VR160044 im Vereinsregister Braunschweig eingetragen. 

§3 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

§4 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben. Die Jahresbeiträge belaufen sich auf: Jugendliche 36,- €, Erwachsene 66,- € und Familien 96,- €. Als Familie gelten dabei bereits ein Elternteil und ein Kind bis 18 Jahre. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen bedarf der schriftlichen Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter. 

§5 Mitglieder
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Jugendlichen und Ehrenmitgliedern. 

§6 Rechte der Mitglieder
Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und seine Einrichtungen nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen. Sie dürfen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und Anträge stellen. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

§7 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, sich für das Wohl und das Ansehen des Vereins einzusetzen und im Interesse des Vereins zu handeln. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzung sind zu befolgen und die Mitgliedsbeiträge sind zu entrichten. 

§8 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch eine schriftliche Austrittserklärung, durch den Ausschluss aus dem Verein, durch Auflösung des Vereins oder mit dem Tod des Mitglieds. Austrittserklärungen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres. 

Die vollständige Satzung kann beim Vorstand eingesehen werden.